Das KVH®-1plus® Qualitätssystem
Das Qualitätssystem von KVH®-1plus® der Marke rettenmeier Zunftholz® ist weit mehr als die definierten Mindestanforderungen für Konstruktionsvollholz. Es ist das Bekenntnis zu den Traditionen und Prinzipien der Zünfte – zum ehrlichen Handwerk und zur meisterlichen Qualität – auf allen Produktionsstufen. Damit unsere Produkte auch zukünftig zu den modernen und zeitgemäßen Produkten gehören, setzen wir auf höchste Qualitätsmaßstäbe zu fairen Preisen.
KVH® Überwachungsgemeinschaft
Als fremdüberwachtes Mitglied in der Überwachungsgemeinschaft ist Rettenmeier berechtigt, das KVH®-Zeichen zu führen. Es ist gleichzeitig eine Sicherheitsgarantie für Handel und Holzhandwerk, güteüberwachtes Konstruktionsvollholz zu beziehen. KVH® Konstruktionsvollholz unterliegt den eindeutigen Produktdefinitionen der "Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V.".
Eignung zum Herstellen tragender Bauteile
Rettenmeier besitzt im Standort Hirschberg die Berechtigung zum Herstellen verklebter Holzbauteile. Diese Berechtigung wird nur erteilt, wenn das Personal, die Produktionsbedingungen einschließlich der Produktionsräume und der Maschinen überprüft und geeignet sind. Rettenmeier besitzt die sogenannte Leimbenehmigung B und darf Keilzinkenverbindungen nach DIN 68140-1 und DIN EN 385 durchführen.
Baurechtliche Anforderungen
Jede einzelne Komponente des Qualitätssystems von KVH®-1plus® trägt dazu bei, daß dem modernen hochwertigen Holzbau ein auf Dauer verläßlicher Baustoff zur Verfügung steht.
Dazu gehört das Instrument einer kritischen Eigenüberwachung. Sie umfaßt die ständige Überprüfung der Fertigungsanlagen und -abläufe nach qualitätsbeeinflussenden Faktoren. Die Prüfergebnisse werden ausführlich dokumentiert und sind jederzeit nachprüfbar. Zusätzlich zu der internen Überprüfung unterliegt Rettenmeier über die Einhaltung der KVH®-Qualitätskriterien einer Fremdüberwachung durch eine amtlich anerkannte, unabhängige Institution wie z.B. die FMPA Baden-Württemberg.
Die Voraussetzungen das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) vergeben zu dürfen regelt die Bauregelliste des deutschen Institutes für Bautechnik DIBt. Je nach Bauprodukt wird hier auf die einzuhaltenden Nomen oder Produktzulassungen verwiesen.
Unsere Kunden erhalten den Nachweis, dass alle von uns hergestellten tragenden Holzbauteile die rechtlichen Anforderungen erfüllen als Kennzeichnung auf den Produkten selbst oder den Warenbegleitenden Papieren.














